Schwerzen Herzens hat der Vorstand des Familienvereins beschlossen, die bevorstehenden Veranstaltungen „Räbeliechtli Umzug (im November) und «dr Samichlous chunnt» ( 6.12.) abzusagen. Wir hoffen, dass nächstes Jahr wieder alles wie gewohnt stattfinden kann.
Der Bundesrat hat an der Pressekonferenz vom 29.April 2020
den definitiven Entscheid zur Wiedereröffnung der Schulen am 11.Mai 2020
bekanntgegeben. Kurz nach diesem Entscheid, hat der Kanton Bern der Fach- und
Kontaktstelle Spielgruppe (FKS Bern) ebenfalls grünes LIcht gegeben für die
Durchführung von Spielgruppen.
Wir starten am 12.Mai 2020 und am 14.Mai 2020
Die Spielgruppe Bäremani findet bis zu den Sommerferien draussen statt.
Informationen rund um den Schweizerischen Spielgruppen-LeiterInnen Verband und das Hygienekonzept finden Sie auf der entsprechenden Webseite.
Endlich haben wir
eine klare Aussage von Seiten der Politik erhalten. Herr Samuel Krähenbühl vom
GSI (Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern) hat uns
vor wenigen Minuten geschrieben:
„Angebote,
welche nicht unmittelbar zur Aufrechterhaltung des alltäglichen Lebensbedarfes
notwendig sind, sind einzustellen, um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus
zu verlangsamen. Da Spielgruppen aufgrund ihrer beschränkten Öffnungszeiten
anders als Kitas nicht mit dem Zweck dienen, den Eltern während der
Betreuungszeit das Ausüben ihrer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen, werden sie nicht als zwingend notwendig und in diesem Sinne
als „Freizeitangebot“ (wie im von Ihnen zitierten Artikel (Anm. FKS-Bern: Der
Bund vom 17.03.2020) geschrieben) angesehen.
Damit ist absolut nicht die wichtige
Funktion im Bereich der frühen Förderung in Frage gestellt – die Wortwahl
„Freizeitangebot“ ist daher etwas unglücklich und missverständlich.
Während der Gültigkeitsdauer der
COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates gilt aber klar: Spielgruppen dürfen
nicht stattfinden bzw. müssen geschlossen werden. Wir stützen uns hierbei
auf Art. 6 Abs. 1 der besagten Verordnung:
Es ist verboten,
öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen
und Vereinsaktivitäten durchzuführen.
Die Ausnahme für Kindertagesstätten steht
wie gesagt im Kontext ihrer Betreuungsfunktion während der Arbeitstätigkeit der
Eltern und bezieht sich deshalb explizit nur auf diese.“
Somit ist eine klare Regelung für uns vorhanden und
doch die eine oder andere Frage beantwortet. Wir bleiben weiterhin dran, die
finanziellen Fragen sind ja nach wie vor offen. Du wirst wieder von uns hören.
Der Bundesrat hat beschlossen: alle Schulen etc. bleiben bis sicher 5. April geschlossen. So auch unsere Spielgruppe. Wir werden zu gegebener Zeit wieder informieren. Auch der Glüüsli-Nami vom 25. März wird verschoben.