Liebe Spielgruppenleitende
Endlich haben wir eine klare Aussage von Seiten der Politik erhalten. Herr Samuel Krähenbühl vom GSI (Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern) hat uns vor wenigen Minuten geschrieben:
„Angebote, welche nicht unmittelbar zur Aufrechterhaltung des alltäglichen Lebensbedarfes notwendig sind, sind einzustellen, um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Da Spielgruppen aufgrund ihrer beschränkten Öffnungszeiten anders als Kitas nicht mit dem Zweck dienen, den Eltern während der Betreuungszeit das Ausüben ihrer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen, werden sie nicht als zwingend notwendig und in diesem Sinne als „Freizeitangebot“ (wie im von Ihnen zitierten Artikel (Anm. FKS-Bern: Der Bund vom 17.03.2020) geschrieben) angesehen.
Damit ist absolut nicht die wichtige Funktion im Bereich der frühen Förderung in Frage gestellt – die Wortwahl „Freizeitangebot“ ist daher etwas unglücklich und missverständlich.
Während der Gültigkeitsdauer der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates gilt aber klar: Spielgruppen dürfen nicht stattfinden bzw. müssen geschlossen werden. Wir stützen uns hierbei auf Art. 6 Abs. 1 der besagten Verordnung:
Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen.
Die Ausnahme für Kindertagesstätten steht wie gesagt im Kontext ihrer Betreuungsfunktion während der Arbeitstätigkeit der Eltern und bezieht sich deshalb explizit nur auf diese.“
Somit ist eine klare Regelung für uns vorhanden und doch die eine oder andere Frage beantwortet. Wir bleiben weiterhin dran, die finanziellen Fragen sind ja nach wie vor offen. Du wirst wieder von uns hören.
Herzlich, dein FKS-Bern Team
FKS Kanton Bern
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